Wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind für unsere Schwimmkurse anmelden möchten und danken Ihnen für Ihr Vertrauen. In Folge haben wir für Sie die wichtigsten Informationen, die Ihre Anmeldungen betreffen, zusammengefasst.
Grundsätzlich können Sie Ihre Kinder auf zwei Arten an unserer Schwimmschule anmelden:
Sämtliche nachfolgenden Ausführungen gelten sowohl für Neuanmeldungen als auch für Wiederanmeldungen.
Sie melden Ihr Kind an, indem Sie das entsprechende Anmeldeformular auf der Webseite www.schwimmschulestaubli.ch ausfüllen. Bitte füllen Sie dabei alle notwendigen Felder korrekt aus. Durch Klicken auf den Button «Verbindlich anmelden» wird Ihre Anmeldung verbindlich und der Platz für Ihr Kind im entsprechenden Kurs ist damit reserviert.
Innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der verbindlichen Anmeldung erhalten Sie per Mail eine persönliche Anmeldebestätigung. Sollte der Kurs wider Erwarten ausgebucht sein oder ein anderer Kurs für Ihr Kind geeigneter sein, wird Ihnen mitgeteilt, wann der nächste oder geeignete Kurs stattfindet. Wenn Sie an diesem teilnehmen wollen, melden Sie sich für den neuen Kurs an.
Bei mehreren Anmeldungen muss für jedes Kind im Web ein Formular ausgefüllt werden – ansonsten ist die Anmeldung ungültig.
In der Regel sind die Badeintritte in der Kursgebühr enthalten, mit Ausnahme von Kursen in Brunnen. Bei Kursen in Brunnen sind die Badeeintritte nicht in den Kursgebühren enthalten. Diese Regelung in Brunnen gilt auch für Kinder unter 6 Jahre.
Die Rechnungsstellung erfolgt vor Kursbeginn. Der angegebene Totalbetrag ist vor dem 1. Kurstag fällig und bis zu der in der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist zu überweisen.
Eine vorzeitige Abmeldung von einem oder mehreren Kursen hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Dabei fallen folgende Annullationsgebühren an:
Eine vorzeitige Abmeldung von einem oder mehreren Kursen hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Dabei fallen folgende Annullationsgebühren an:
Kann ein Kind aus gesundheitlichen Gründen an der gesamten Intensivwoche nicht teilnehmen, so kann der überwiesene Kursbetrag unter Vorlage des Arztzeugnisses bei einer erneuten Kursbuchung (wöchentlicher Kurs oder Intensivkurs) angerechnet werden. Das Arztzeugnis muss dabei rechtzeitig, d.h. bis spätestens am 2. Kurstag entweder der Kursleitung oder der Geschäftsstelle zugestellt werden – ansonsten entfällt der Anspruch gänzlich. Die Möglichkeit der Anrechnung der Lektionen für eine erneute Kursbuchung verfällt nach einem Jahr.
Kann ein gebuchter Kurs aufgrund zu weniger Anmeldungen oder plötzlicher Erkrankung der Kursleitung nicht stattfinden, so ist die Schwimmschule Oliver Staubli nicht verpflichtet einen zeitlichen Ersatz anzubieten.
Allfällige bereits geleistete Kursgebühren werden in diesem Fall zurückerstattet oder auf Wunsch für zukünftige Buchungen gutgeschrieben.
Können Lektionen aufgrund von höherer Gewalt, z.B. bei technischen Problemen mit dem Hallenbad, nicht stattfinden, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Kosten.
Bei längerem Kursunterbruch infolge von Unfall oder Krankheit (ab drei verpassten und aufeinander folgenden Lektionen) können die versäumten Lektionen gegen Vorweisen eines gültigen Arztzeugnisses bei einer erneuten Kursbuchung angerechnet werden.
Falls ein Kurs aus gesundheitlichen Gründen (mit Arztzeugnis) abgebrochen werden muss, so werden die verbleibenden Lektionen (ab Zeitpunkt des Kursabbruchs bis Ende der laufenden Kursperiode) ebenfalls bei einer erneuten Kursbuchung angerechnet.
Die erneute Kursbuchung hat in beiden Fällen binnen 12 Monaten seit dem Kursunterbruch zu erfolgen – bei späteren Buchungen verfällt der Anspruch auf die Gutschrift.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf das Nachholen von versäumten Lektionen und auf die Rückerstattung der Kursgebühren von versäumten Lektionen.
Besonders sei darauf hingewiesen, dass die Schwimmschule Staubli GmbH keine Kosten rückerstattet, wenn das Kind keine Lust mehr hat am Unterricht teilzunehmen oder den Kurs abbrechen möchte, während der Schulzeit für längere Zeit in die Ferien verreist oder eine neue Kursleitung (Stellvertretung) nicht akzeptiert.
Die in den Kursbeschreibungen aufgeführten Schwimmabzeichen werden nur abgegeben, wenn die von unserer Schwimmschule und von swimsports.ch gestellten Testbedingungen vom Kind erfüllt werden.
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden bzw. deren Eltern.
Das Benutzen der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Kursleitung bzw. die Schwimmschule Oliver Staubli nicht haftbar gemacht werden.
Teilnehmende mit gesundheitlichen Problemen sind insbesondere für das Einholen einer ärztlichen Tauglichkeitsbescheinigung vor Kursbeginn verantwortlich.
Die Schwimmschule Staubli GmbH lehnt jegliche Haftung ab. Im Weiteren gelten die Regelungen des OR.
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Schwimmschule Staubli GmbH ist Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Baar (Kanton Zug).
Neuheim, im November 2019